Schulordnung
PRÄAMBEL
„Nicht für die Schule, für das Leben lernen
wir.“
In der Schule sollen Kinder und Jugendliche
durch Lernen und Erziehung für das Leben als Erwachsene vorbereitet werden.
Lernen und Entwicklung sind nur in einem
Umfeld möglich, das von Toleranz und gegenseitiger Anerkennung, aber auch von
Disziplin geprägt ist. Aus diesem Grunde ist es notwendig, gemeinsame Regeln zu
beachten.
I Grundsätze für den Umgang
miteinander
In
einer Gemeinschaft tragen wir eine Verantwortung, die sich im täglichen
Miteinander nach folgenden Grundsätzen richtet:
Wir verhalten uns allen Mitmenschen
gegenüber so, wie wir selbst behandelt werden möchten:
Achtung des Anderen, gegenseitige
Rücksichtnahme, Toleranz und Höflichkeit sind neben Ehrlichkeit, Geduld und
Zivilcourage selbstverständlich.
Niemand darf wegen seines Geschlechts,
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens, seiner Hautfarbe, seiner religiösen oder politischen Anschauung
benachteiligt oder bevorzugt werden.
Die persönliche Freiheit endet da, wo sie
das Recht des Anderen einschränkt.
Aufgrund der Verantwortung für uns selbst
und unseren Mitschülerinnen und Mitschülern gegenüber pflegen wir einen
fürsorglichen Umgang untereinander. Alle – Schüler, Lehrer und Eltern – erfüllen
die jeweiligen Pflichten und Aufgaben zuverlässig im Interesse aller. Das
schließt die Bereitschaft zur Übernahme besonderer Aufgaben und Ämter mit ein.
Konflikte kommen zwar in jeder Gemeinschaft
vor, Gewalt aber ist als Mittel der Auseinandersetzung verboten und wird an der
GSS nicht toleriert.
Jeder ist verpflichtet, sich bei Konflikten
für eine friedliche Lösung einzusetzen. Dazu können - in dieser Reihenfolge -
eine Schülerin/ ein Schüler des Vertrauens, die Klassensprecherin/ der
Klassensprecher, die Schulsprecherin/ der Schulsprecher, die Klassenlehrerin/
der Klassenlehrer, die Verbindungslehrerin/ der Verbindungslehrer, die
Beratungslehrerin/ der Beratungslehrer oder die Schulleitung hinzugezogen
werden.
II Allgemeine Regelungen
Das Verlassen des Schulgeländes während der
Unterrichtszeit und in den Pausen ist den Schülerinnen und Schülern nicht
erlaubt.
Gäste unserer Schule müssen sich
grundsätzlich im Sekretariat anmelden. Schulfremde müssen der Aufsicht bzw. der
Schulleitung gemeldet werden.
Waffen, Feuerwerkskörper und andere
gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
Das Rauchen ist auf dem Schulgelände verboten.
Vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen
halten sich die Schüler auf dem Schulhof auf. Toiletten, Flure und
Gebäudenischen sind keine Aufenthaltsräume.
Verunglückt eine Schülerin/ein Schüler in
der Pause, so ist die Aufsicht zu informieren. Das Sekretariat ist zu
verständigen, wenn ärztliche Hilfe erforderlich ist und die
Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden müssen.
Regelungen für Fehlzeiten und
Entschuldigungen sind als Anhang dieser Schulordnung beigefügt und Bestandteil
der Schulordnung.
Fundsachen sind umgehend beim
Schulhausverwalter oder im Sekretariat abzugeben. Bei Verlust oder Diebstahl von
Geld oder anderen Wertgegenständen besteht kein Versicherungsschutz.
Eltern/Erziehungsberechtigte sind
verpflichtet, sich regelmäßig über die Lernentwicklung ihrer Kinder zu
informieren.
III
Grundsätze für den Unterricht
Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet,
den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen.
Lärm verhindert das Lernen. Daher soll
während des Unterrichts eine ruhige Arbeitsatmosphäre herrschen. Schülerinnen
und Schüler bereiten sich gewissenhaft auf den Unterricht und die
Leistungsüberprüfungen vor. Wer gefehlt hat, muss den versäumten
Unterrichtsstoff nacharbeiten; dabei unterstützen ihn die Mitschülerinnen und
Mitschüler.
Nach dem Vorblinken begeben sich die
Schülerinnen und Schüler zu ihren Unterrichtsräumen. In den Klassenräumen müssen
die Unterrichtsmaterialien für die kommende Stunde bereitgelegt werden. Am Ende
der Stunde wischt der Tafeldienst unaufgefordert die Tafel.
Erscheint die Lehrerin/der Lehrer fünf
Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht zum Unterricht, meldet der/die
Klassensprecher/in dies im Lehrerzimmer, Sekretariat oder bei der Schulleitung.
Über aktuelle Veränderungen im Stundenplan müssen regelmäßig Informationen
eingeholt werden.
Während des Unterrichts wird nicht gegessen
und nicht getrunken. Das Kauen von Kaugummis ist im Unterricht nicht erlaubt.
Mützen, Hüte, etc. und Winterjacken werden im Unterricht abgelegt. Am Ende der
Stunde wischt der Tafeldienst unaufgefordert die Tafel.
Das Spucken unterbleibt im Schulgebäude und
auf dem Schulgelände.
Elektronische Kleingeräte (Handys,
Mini-Disks, MP3-Player, Gameboys, usw.) bleiben während des Aufenthalts auf dem
Schulgelände ausgeschaltet in der Schultasche. Die fotografische Ablichtung von
Personen darf die Persönlichkeitsrechte Einzelner nicht verletzen.
Nach Unterrichtschluss wird der benutzte
Raum von den Schülerinnen und Schülern aufgeräumt, die Fenster werden
geschlossen und die Stühle hochgestellt. Der Ordnungsdienst fegt den Raum, der
anschließend von der Lehrerin oder dem Lehrer abgeschlossen wird.
Eine jeweilige Klassenordnung regelt das
weitere Verhalten im Unterricht.
Fachräume und die Turnhallen dürfen nur in
Anwesenheit von Lehrerinnen oder Lehrern betreten werden.
IV
Grundsätze für die Pausen
Während der kleinen und großen Pausen
sollen die Fenster der Unterrichtsräume geöffnet werden. In den kleinen Pausen
bleiben die Schülerinnen und Schüler im Klassenraum und bereiten die
Unterrichtsmaterialien für die nächste Stunde vor.
In den großen Pausen begeben sich die
Schülerinnen und Schüler auf den Hof, und die Klassenräume werden abgeschlossen.
Der
Aufenthalt in den beiden Schulgebäuden während der großen Pausen ist nicht
gestattet mit Ausnahme der kleinen Pausenhalle im Untergeschoss des Neubaus, die
von Schülerinnen und Schülern der Klassen acht bis zehn genutzt werden darf.
Sollte
die folgende Stunde nicht im Klassenraum stattfinden, müssen die Schülerinnen
und Schüler das entsprechende Unterrichtsmaterial bzw die Sportkleidung mit in
die Pause nehmen.
Aufsichtsführende Lehrkräfte sorgen dafür,
dass die Toiletten zu Beginn der großen Pausen auf- und die Flurzwischentüren im
Neubau zugeschlossen werden. Befindet sich keine Aufsicht auf dem Schulhof, so
ist den Anweisungen des Schulhausverwalters Folge zu leisten.
Der Bereich zwischen Schulgarten und Biotop
dient als beruhigter Aufenthaltsraum. Auf dem übrigen Schulhofgelände kann mit
Softbällen gespielt werden.
Die Regenpause wird durch ein Klingelzeichen
angekündigt. Bei Regen können sich die Schülerinnen und Schüler zusätzlich in
der Eingangshalle des Neubaus aufhalten. Die Entscheidung zum Klingeln für die
Regenpause trifft die vor der Turnhalle aufsichtsführende Lehrkraft.
Das Werfen von Schneebällen, Baumfrüchten
(Eicheln u. ä..) oder anderen harten Gegenständen ist untersagt. Aggressive
Spiele, die Treten, Stoßen, Rempeln oder Schlagen beinhalten, sind verboten.
Nach dem Vorblinken begeben sich alle
Schüler und Lehrer zu den jeweiligen Klassen- oder Fachräumen.
V Vor
und nach dem Unterricht
Die Aufsichtsführung durch Lehrerinnen und
Lehrer beginnt um 7.40 Uhr.
Versichert sind die Schülerinnen und Schüler
durch die Unfallversicherung der Schule nur auf dem direkten Weg von der
häuslichen Wohnung zur Schule und zurück.
Der Aufenthalt vor dem Schulgelände ist aus
Gründen der Sicherheit nicht erlaubt. Aus gleichem Grund endet das Pausengelände
an den bekannten Markierungen.
Jeder Schüler hat das Schulgelände nach
Unterrichtsschluss unverzüglich zu verlassen.
Das Verhalten bei Feueralarm regelt ein
besonderer Plan.
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Anlage:
Entschuldigungen
Entschuldigungen für eintägige Erkrankungen oder anders begründete
Fehlzeiten sind grundsätzlich am nächsten Tag in der Schule abzugeben. Bei
voraussichtlich längerer Fehlzeit soll spätestens am dritten Tag eine
schriftliche Entschuldigung in der Schule vorliegen. Ist ein Arztbesuch oder ein
anderer Termin anberaumt, der ein Fehlen notwendig macht, so ist die
Entschuldigung für diesen Tag bereits vorher bei der Klassenleitung abzugeben.
Anträge auf Befreiung vom Unterricht kann die Klassenlehrerin/der
Klassenlehrer genehmigen, sofern der Antrag hierfür mindestens 14 Tage vorher
schriftlich eingereicht wurde und maximal 3 Tage umfasst.
Befreiungen im direkten Anschluss vor oder nach den Ferien können nur in
Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen genehmigt werden. Entsprechende Anträge
sind grundsätzlich spätestens drei Wochen vor dem Beginn des jeweiligen
Ferienabschnitts bei der Schulleitung schriftlich zu stellen und zu begründen.
Dabei ist die Befreiung erst wirksam, wenn sie durch die Schulleitung den Eltern
gegenüber schriftlich bestätigt wurde.
Für den
Sportunterricht gelten besondere Rahmenbedingungen für eine mögliche
Freistellung, sollte der übrige Unterricht davon nicht betroffen sein:
1. Für eine
einmalige Beurlaubung vom Sportunterricht
aus gesundheitlichen Gründen reicht eine schriftliche Entschuldigung der Eltern.
2. Eine
gänzliche oder teilweise Freistellung vom
Sportunterricht für den Zeitraum von bis zu 4
Wochen ist nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.
3. Über eine
uneingeschränkte oder auch eingeschränkte
Freistellung vom Sportunterricht für einen Zeitraum
zwischen 4 Wochen und 3 Monaten
entscheidet die Schulleitung auf der Grundlage eines ärztlichen Attests.
4. Für eine
Freistellung vom Sportunterricht über den Zeitraum von
drei Monaten hinaus ist ein amtsärztliches
Attest vom zuständigen Schularzt vorzulegen.
Bei allen Fällen der Beurlaubung ist aber die Schülerin/der Schüler
verpflichtet, im Unterricht anwesend zu sein, sofern der Freistellungsgrund es
zulässt. Die Entscheidung darüber trifft die Sportlehrerin/der Sportlehrer.
Frankfurt a.M., den 20.12.2004
Die
Schulleitung