Sehr geehrte Eltern,
mit dem vorliegenden Schreiben möchte ich Sie bereits heute über die Abschlussprüfungen bezüglich des Realschulabschlusses informieren, um Ihren Kindern die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig entsprechende Informationsquellen für das Wahlfach zu suchen und zu sichten.
Alle Schülerinnen und Schüler der Realschule schließen ihre Schullaufbahn mit einer Abschlussprüfung ab. Diese besteht einerseits aus einer schriftlichen Prüfung in den Fächern
Deutsch, Mathematik und Englisch im zweiten Halbjahr der Jahrgangsstufe 10. Die Termine für die schriftlichen Prüfungen liegen im Zeitraum vom 7.5. – 11.5.2012. (Nachschreibtermin: 22.5. – 24.5.2012)
Der zweite Teil der Prüfung besteht entweder aus einer schriftlichen Hausarbeit mit Präsentation oder einer mündlichen Prüfung. Die Wahlentscheidung fällen Sie zusammen mit Ihrer Tochter/ Ihrem Sohn und geben sie der Schule bis 7.10.2011 (keine Nachfrist) auf einem Formblatt bekannt.
Je nach Wahl benennen die Schülerinnen und Schüler nach Beratung durch die Fachlehrkräfte und mit dem Einverständnis der Eltern ein Thema für die Hausarbeit, bzw. teilen mit, in welchem Fach (außer Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) sie mündlich geprüft werden möchten.
Die Abgabe des Themas der Hausarbeit mit Gliederung erfolgt bis 18.11.2011 (auf Formblatt), die Abgabe der Hausarbeit (zweifach) selbst bis 3.02.2012 – 12.00 Uhr!.
Das Fach (mit Angabe des Schwerpunktthemas) für die mündliche Prüfung wird bis zum 20.1.2012 benannt (ebenfalls mit Formblatt). Das Schwerpunktthema muss allerdings ein Thema des Lehrplanes sein!
Die Meldungen müssen durch den Schulleiter genehmigt werden, eine Abänderung des Themas durch den Schüler ist anschließend nicht mehr möglich!
Die Prüfung über die Präsentation der schriftlichen Hausarbeit findet in der Woche vom 27.02. - 2.03.2012 statt. Bewertet wird bei dieser Prüfung die auf der Grundlage der Hausarbeit erstellte Präsentation. Diesbezüglich werden von der Prüfungskommission folgende Kriterien angelegt: Umsetzung der Hausarbeit, fachliche Ansprüche, fachgerechte Vorgehensweise, Problemlösefähigkeit, Qualität des Ergebnisses, Selbstständigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Medieneinsatz.
Die mündliche Prüfung findet in der Woche vom 19.03. - 23.03.2012 statt.
Vorsorglich weise ich daraufhin, dass falls Ihre Tochter/ Ihr Sohn aus einem von ihr oder ihm zu vertretenden Grund einen Termin nicht einhält oder einen Prüfungstermin versäumt, der versäumte Prüfungsteil oder die gesamte Prüfung mit der Note "ungenügend" bewertet wird.
Versäumnisse sind ausschließlich durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu belegen.
Am Ende der Klasse 10 entscheidet die Klassenkonferenz über die Feststellung der Gesamtleistung und die Zuerkennung des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss).
Den mittleren Bildungsabschluss erhält, wer die Voraussetzungen für die Leistungsbewertung am Ende der Jahrgangsstufe 10 erfüllt und wer die Abschlussprüfungen erfolgreich mit einer ermittelten Gesamtleistung von 4,4 oder besser abgelegt hat.
Die Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) kann im Sekretariat eingesehen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch während des nächsten Elternabends Ihrer Klasse, zu dem wir Sie hiermit nachdrücklichst im Interesse Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes einladen. Auch haben Sie an diesem Abend Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
D. Brettschneider
(Schulleiter)
Voraussetzungen für die Leistungsbewertung am Ende der Jahrgangsstufe 10 der Realschule
(Auszug aus der o.g. VO)
(4) Die Voraussetzungen für den mittleren Abschluss an Realschulen erfüllt, wer am Ende der Jahrgangsstufe 10 in allen Fächern oder in den nach § 6 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes gebildeten Lernbereichen des Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat oder mangelhafte Leistungen nach Maßgabe des Abs. 3 ausgleichen kann.
(5) Die Note mangelhaft in einem der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache, Mathematik oder einem Lernbereich nach § 6 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes kann nur durch mindestens die Note gut in einem oder die Note befriedigend in zwei anderen dieser Fächer oder Lernbereiche ausgeglichen werden. Ein Ausgleich kann auch durch die Note befriedigend in einem der Fächer oder Lernbereiche erfolgen, wenn die Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen im Durchschnitt mindestens befriedigend (3,0) sind. Die Note mangelhaft in einem der anderen Fächer kann nur durch mindestens die Note gut in einem anderen Fach oder Lernbereich oder die Note befriedigend in mindestens zwei anderen Fächern oder Lernbereichen ausgeglichen werden.
(6) Die Note ungenügend in einem oder die Note mangelhaft in zwei der Fächer Deutsch, erste Fremdsprache, Mathematik oder einem Lernbereich nach § 6 Abs. 3 schließen die Zuerkennung des mittleren Abschlusses aus. Die Note ungenügend in einem der anderen Fächer kann nur durch die Note sehr gut in einem anderen Fach oder Lernbereich oder die Note gut in zwei anderen Fächern oder Lernbereichen oder die Note befriedigend in drei anderen Fächern oder Lernbereichen ausgeglichen werden.
(7) Die Note mangelhaft in einem Fach oder Lernbereich nach Abs. 5 und die Note ungenügend in einem anderen Fach oder die Note mangelhaft in drei und mehr Fächern oder Lernbereichen können nicht ausgeglichen werden. (12) Die Gesamtleistung errechnet sich aus dem Durchschnitt der Endnoten aller Fächer einschließlich der Kurse des Wahlpflichtunterrichtes, wobei die Prüfungsfächer zweifach gewichtet werden. Es wird auf eine Dezimalstelle ohne Rundung berechnet.
Die Endnoten in den Fächern, die nicht Gegenstand der Prüfung sind, sind die Noten des Zeugnisses des zweiten Halbjahres der Jahrgangsstufe 10. Die Endnoten in den Prüfungsfächern werden aus den Leistungen des zweiten Halbjahres des zehnten Schuljahres und der Prüfungsleistung gebildet, wobei die Leistungen aus dem zweiten Schulhalbjahr doppelt gewichtet werden.